Eine Rezension für die Germanisch-Romanische Monatsschrift

Eine erbetene Rezension für die Germanisch-Romanische Monatsschrift und wie die Redaktion sie gerne hätte. Zur verbliebenen Freiheit des Rezensenten.

Philip Haas, Livius, Dionysios, Augustus, Machiavelli. Ein diskursanalytischer Vergleich der römischen Frühgeschichte bei Livius und Dionysios von Halikarnassos und die Rezeption ihrer livianischen Darstellung im Werk des Niccolò Machiavelli

Das Thema: Vier Autoren, ein Vergleich, diskursanalytisch, eine Rezeption aus dem frühen Cinquecento, was noch möchte man fragen und wird nicht enttäuscht, besonders nicht durch das Inhaltsverzeichnis, das dem geneigten Leser über 150 Kapitelüberschriften darbietet; als weiteres bliebe vieles zu vermerken, das sich trotz diverser Unterstützer des Vf. bis in die letzte Zeile dieser Qualifikationsarbeit findet. Doch wird der Leser nicht nur strapaziert, ihm wird auch Hilfe zuteil: Durch allerlei Fettgedrucktes, das offenbar wesentliches betonen soll. Was aber ist mit den nicht fettgedruckten 98.9 % ?.
Damit nicht genug. Eine wirre Bibliographie bildet den Abschluss. Lateinische Texte werden mal deutsch, mal lateinisch aufgeführt, dieselben lateinischen Texte werden ohne Begründung nach verschiedenen Ausgaben zitiert, Schlechte Übersetzungen wie die von V. Reinhardt, Die Kunst der Macht) werden übernommen (continua lezione delle cose del mondo heisst nicht kontinuierliches Lesen der Geschichtsschreibung).
Michel Foucault, der für das Diskurstheoretische herhalten muss, erscheint in der Bibliographie mit einem einzigen Werk, L’ordre des choses, (Die Ordnung des Diskurses), im Text aber zusätzlich mit Archéologie du savoir (Archäologie des Wissens). Ein Autor wie G. Alföldy tritt durchweg als „Aföldy“auf. Unklar bleibt, weshalb sich zahlreiche Literatur in den Anmerkungen, nicht aber in der Bibliographie aufgeführt findet. Diverse Zweifel an der Kompetenz kommen also früh auf, so auch wenn der Autor mit Blick auf die Postmoderne von deren Absage an „politische Erzählungen“ spricht, wogegen Lyotards terminus technicus „Legitimationserzählungen“ (récits de légitimation) lautete, was wahrlich nicht dasselbe ist. So bleibt vieles im Ungefähr, nicht gewusst und bloß behauptet.
Diese und andere Mängel belegen nicht nur die mangelhafte Beherrschung der Form wissenschaftlichen Arbeitens. Sie führen ins Zentrum des Inhalts. Die Inflation der Überschriften zeigt organisatorisches Unvermögen und Unfähigkeit zu souveräner Disposition. Das schülerhafte Klein-Klein lässt den ordnenden Durchgriff ebenso vermissen wie die intellektuelle Durchdringung des Stoffes, der von Livius und Dionysios bis zur Rezeption des Livius bei Machiavelli reicht. Dionysios bleibt auf der Strecke. Erste Frage: warum Livius und Dionysios zur römischen Frühgeschichte, wenn es im Folgenden nur um Livius, die livianische Darstellung derselben bei Machiavelli geht? Hier folgt der Vf. einer sterilen Tradition, die besonders von Historikern gepflegt wird. Er unterscheidet zwischen ästhetischer und politischer Rezeption. Es sei auch hier gesagt: Es gibt im Humanismus, in diesem Fall bei Machiavelli, keine historische Rezeption ohne ästhetisch-rhetorische Einformung und Vermittlung. Insofern ist die gesamte Livius-Rezeption des Florentiners einer solchen Trennung verschlossen. Doch auch die „livianische“ Rezeption durch Machiavelli hat ihre Grenzen. Sie nimmt nicht die livianisch-römische Tradition zum Modell sondern bedient sich bei der Darstellung des idealen „Principe“ in Gestalt Castruccio Castracanis, des mächtigen Tyrannen von Lucca, der biblischen Geschichte. Die Figur des Moses als Findelkind (trovatello) ist der voraussetzungslose neue Fürst, der sich alles, anderen nichts verdankt. Fundamental verschieden von römischem Gründermythos des Livius. Solche zentrale Fehldeutungen sind die Folge, wenn man die Schriften Machiavellis wie die Herrschernovelle Castruccio Castracani u. a. nicht kennt und schwachen Interpreten und Übersetzungen folgt. Die dargelegten Gründe genügen, um eine gründliche Überarbeitung und sorgfältige Betreuung der Studie von Haas zu empfehlen.*
Dirk Hoeges, Leibniz Universität Hannover

*Auf Wunsch des Redaktionsleiters Dr. Huss verzichtete der Rezensent auf den formulierten Plagiatsverdacht gegenüber V. Reinhardt.

 

Zwei Briefe der GRM und meine Antworten:

Am 07.11.2018 um 08:58 schrieb „Bernhard Huß“:

Sehr geehrter Herr Hoeges,

haben Sie besten Dank für die Erstellung und Übersendung der Rezension zum
Buch von Ph. Haas. Ich habe über Ihren Text ausführlich mit der Redaktion
und dem Herausgebergremium der GRM in Braunschweig konferiert. Nach
übereinstimmender Meinung aller Beteiligten würde ich Sie gern bitten, den
Text zu retuschieren. Das betrifft zum einen die sehr deutliche allgemeine
Kritik an dem Buch in einer ganzen Reihe von Punkten, die uns nicht in
ausreichender Weise durch Belege untermauert erscheint – sicherlich wären
diese leicht beizubringen, wodurch der jetzt sehr scharfe Ton auch besser
ins rechte Licht zu rücken wäre. Zum anderen betrifft es den
Plagiatsvorwurf gegen einen Dritten, der aus Ihren Zeilen als relativ
unverschleierte Implikation hervorgeht. Insbesondere solange dieser
Vorwurf nicht substanziell belegt wird, betreten wir hier eine juristisch
sehr schwierige Zone, in die wir die GRM nicht gut führen können. In jedem
Fall würden wir auch eine überarbeitete Fassung dieser Passage intern
nochmals beraten müssen. Ich darf zum besseren Verständnis vielleicht
anmerken: Selbst war ich vor einiger Zeit Opfer eines sehr hässlichen
Plagiats, ich weiß, was das persönlich und professionell bedeutet, und bin
mir bewusst, dass es tatsächlich sehr schwierig ist, hierauf angemessen zu
reagieren. Meines Erachtens ist aber die Form der Rezension kein gut
gangbarer Weg, hier müssen bei klarem Plagiat prinzipiell Juristen tätig
werden.

Mit der Bitte um Verständnis für unsere Position grüße ich Sie bestens,
Ihr
Bernhard Huss

Am 07.11.2018 um 10:34 schrieb Dirk Hoeges:

Sehr geehrter Herr Huss, die Arbeit von Haas ist indiskutabel. Meine Kritik fängt bei der Form an, das ist im Rahmen einer Rezension präzise begründet, sie mit Anmerkungen zu versehen ist unüblich. Oder habe ich mich missverständlich ausgedrückt? Ich denke nicht, da bleibt nichts für Anmerkungen. Ihnen aber erscheint meine Kritik in „nicht ausreichender Weise“ begründet. Das ist anmaßend und zwingt zu der Empfehlung, sie noch einmal zu lesen. Machen wir es kurz: Reinhard hat aus meinen Büchern plagiiert, das ist in informierten Kreisen bekannt, doch können Sie die Bemerkung streichen um juristischen Ärger zu vermeiden. Ansonsten ist nichts zu „retouschieren“ – was für ein Vorschlag. Sie schränken meine Freiheit als Rezensent ein. Bleibt die Frage, wen wollen Sie schützen und warum. Also, die Rezension bleibt wie sie ist. Sollten sie sie ändern, wird sie nicht erscheinen. Erscheinen wird aber eine Erklärung von mir zu Ihrem Vorgehen, zu veröffentlichen in der GRM. Das macht Ihre Position öffentlich und das ist gut und schön und scheint dringend notwendig, da es der Sache dient. Mit Dank für Ihre Mühewaltung und freundlichen Grüßen Hoeges

Am 22.12.2018 um 12:47 schrieb Dirk Hoeges:

Sehr geehrter Herr Kollege Huss,

da ich keine unklaren Altlasten mit ins neue Jahr nehme, bitte ich Sie um definitive Klärung der Angelegenheit. Mit dem Wegfall der Plagiatsgeschichte, die ohnehin allenthalben bekannt ist, habe ich mich bereits einverstanden erklärt. Bei allem anderen bleibt es auf Punkt und Komma bei meiner klar positionierten Kritik, in der jeder Punkt konkret belegt ist. Insofern ist Ihr Befund wie der Ihrer Redaktionskollegen unzutreffend und nicht belegt. Die Fehlleistungen des Autors erstrecken sich natürlich auch auf seine Betreuer, die ihren Anteil am Desaster haben. Vielleicht liegt hier der Grund für die Rezeption meiner Rezension durch die Redaktion, die, das sei bekräftigt, auch auf die Betreuer und Unterstützer zutrifft. Immerhin wurde das opus mit öffentlichen Mitteln gefördert. Noch ein Grund, damit besonders sorgsam umzugehen.

Als Hängepartie wird die Sache nicht über die wissenschaftliche Bühne gebracht, zmindest nicht mit mir, der als Rezensent dem potentiellen Publikum zu Klarheit und Offenheit verpflichtet ist. Das gilt natürlich auch und in besonderem Maße für die angesehene altehrwürdige und von mir hochgeschätzte GRM.

In Erwartung Ihrer Antwort und mit guten Wünschen zu Weihnachten und dem neuen Jahr Dirk Hoeges

Am 07.01.2019 um 13:46 schrieb „Bernhard Huß“:

Sehr geehrter Herr Hoeges,

wir warten nach wie vor im Sinne unserer ersten Reaktion auf eine Überarbeitung des Textes. Dabei geht es, das sei der Klarheit halber nochmals gesagt, nicht um die Rücknahme der Kritik in der Sache, sondern um deren Substantiierung durch Belege, die der Text jetzt nicht enthält.
Ein kurzer Blick auf den Text zeigt jetzt sogleich, dass keinerlei in der üblichen wissenschaftlichen Form vorgenommene Einzeltextverweise (auf inkriminierte Seiten, Passus, konkrete Textstellen usw.) die Aussagen stützen, die Sie treffen.

Mit freundlichen Grüßen
B. Huss

Am 08.01.2019 um 12:05 schrieb Dirk Hoeges:

Sehr geehrter Herr Huß, da ich weder Zeit noch Lust habe, mich mit Ihnen und der Chose weiter zu befassen, beende ich hiermit die Angelegenheit. Sie werden das Ganze, sicher zu Ihrer Freude, im Internet wiederfinden, damit an die Öffentlichkeit kommt, was hier inszeniert wird, ein massiver Eingriff in die Freiheit des Rezensenten mittels willkürlicher Behauptungen. Von Belehrungen sollten Sie dringend absehen, dazu fehlt das Format. Mit guten Wünschen für Ihre Zukunft, Hoeges